sind denn solche Programme net verboten??? _________________ Software-Programmierung ist das Rennen zwischen Programmierern, die immer größere, idiotensichere Programme zu entwickeln versuchen, und dem Universum, das immer größere Idioten entwickelt.
Verboten net darst se nur in de net verkaufen aber benutzen scho.
Illegal ist es sobald du nen Kopierschutz umgehst was ich voll bekloppt find, denn wenn ich scho orginalle hab möcht ich mir daraus auch ne mix CD zusammenstellen können fürs Auto. Ok prob is wohl grad, daß mein Discman im Auto, grad übern Jordan ging gna .....
Jo, das mit dem Kopierschutz umgehen is echt ein Witz...V.a. da auf neueren Sachen ja eh fast überall einer druff is...
Hierzu nun noch ein Text von hardwarejournal.de:
hardwarejournal.de :
Neues Urheberrechtsgesetz (UrhG) seit 13. September in Kraft
Das Umgehen von Kopierschutz ist in Zukunft verboten
Das Knacken des Kopierschutzes von geschützten Musik-CDs oder Video-DVDs ist ab 13.September 2003 verboten. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat nun die kürzlich beschlossene Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft.
Während es zulässig bleibt, von einem Computerspiel oder der Büro-Software eine Sicherheitskopie anzufertigen, ist das Recht auf Herstellung von Privatkopien der gekauften Musik-CD oder Spielfilm-DVD künftig stark eingeschränkt. Privat-Kopien dürfen zwar grundsätzlich auch erstellt werden, es ist aber verboten, dabei einen Kopierschutz zu umgehen. Auch werden Hilfsmittel, die zum Umgehen eines Kopierschutzes nötig sind wie Clone-Programme und manche Brennsoftware, verboten. Zusätzlich ist das Herunterladen von Programmen und Dateien aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" (wie den Tauschbörsen im Internet) für den privaten Gebrauch künftig rechtswidrig. Privatpersonen machen sich zwar nach der Novellierung des Gesetzes nicht strafbar, es drohen aber unter Umständen hohe Schadenersatzforderungen der Industrie.
In einer Presseerklärung des Bundesjustizministeriums heisst es: "Allerdings betont der Regierungsentwurf ausdrücklich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Wenn sich beispielsweise ein Schüler Software aus dem Internet herunterlädt, um einem Klassenkameraden ein geschütztes Musikstück zu kopieren, bleibt dieser straffrei. "Uns geht es nicht um die Kriminalisierung solcher Verstöße, sondern um die gewerblichen Rechtsverletzer", betont Däubler-Gmelin."
Als Folge hat Elaborate Bytes, Hersteller der bekannten und sehr verbreiteten Cloning-Software "CloneCD" nun bekannt geben, dass man aus rechtlichen Gründen mit sofortiger Wirkung den Vertrieb von CloneCD in Deutschland einstellt und die Rechte an CloneCD an die in Antigua ansässige Firma "SlySoft" verkauft. CloneCD kann zukünftig dann nur noch über das Internet als Online-Version erworben werden, das Anwenden der Software ist aber in Deutschland nicht mehr erlaubt. Slysoft hatte vor einigen Monaten bereits die Rechte am DVD-Knacktool "Anydvd" erworben. Die DVD-Kopiersoftware "CloneDVD" wird jedoch in Zukunft weiterhin von Elaborate Bytes vertrieben. Im Gegensatz zu CloneCD ist CloneDVD nicht in der Lage, einen Kopierschutz zu knacken und erlaubt nur das Kopieren von DVD-Filmen ohne CSS-Verschlüsselung.
Außerdem noch ein paar FAQs:
hardwarejournal.de :
FAQ Rechtslage: Was darf man in Zukunft noch kopieren bzw. was ist verboten?
1. Darf ich von einem Computerspiel / PC-Spiel oder einer Anwendungssoftware eine Sicherungskopie erstellen?
Ja, das Erstellen einer Sicherungskopie von Computerprogrammen, Betriebssystemen oder Spielen zu Privatzwecken bleibt weiterhin erlaubt, auch wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muss. (§ 69 d Abs. 2 UrhG). Natürlich müssen Sie das Original besitzen. Die Weitergabe, Vertrieb, Verleih der Kopie u.s.w. ist natürlich verboten.
2. Darf ich von einer Musik-CD oder einem Film auf DVD eine Sicherungskopie erstellen?
Jein. Es dürfen nur noch solche CDs und DVDs kopiert werden, die ohne Kopierschutz verkauft werden. Verfügt die Original CD oder DVD aber über einen Kopierschutz, ist das Erstellen einer Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes verboten (§§ 95 UrhG). Erlaubt hingegen ist also auch das Kopieren nicht kopiergeschützter VHS- und DVD-Filme mithilfe von Videorecordern oder Computern - für den privaten Gebrauch. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. In vielen Internetforen wird zur Zeit heiß diskutiert, ob auch das analoge Aufnehmen (z.B.über dieSoundkarte des PC) als eine Umgehung der technischen Maßnahmen gilt. Es spricht vieles dafür, dass hier eine ungewollte Gesetzeslücke besteht, eine klare Aussage kann dazu aber niemand geben, man wird wohl Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema abwarten müssen.
3. Darf ich auf Internettauschbörsen wie KaZaA ,Grokster oder Emule Musik anbieten bzw. herunterladen?
Über Kazaa, Grokster, Emule oder andere Internet-Tauschbören Musik, Computerprogramme oder Spiele zum Download anzubieten (Filesharing), ist generell nicht verboten. Das Herunterladen und vor allem das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme, Software, Literatur etc.) ist aber verboten. Eine Privatkopie von Dateien oder Musikstücken zu erstellen, wenn diese aus einer offentsichtlich rechtwidrigen Quelle heruntergeladen wurden, ist demnach ebenfalls verboten. Die Film- und Musikindustrie wird mit Klagen wohl in erster Linie gegen die Tauschbörsen an sich vorgehen und gegen Nutzer, die diese Dateien zum Download anbieten.
4. Sind Programme, die den Kopierschutz von Computerprogrammen umgehen können, weiterhin erlaubt?
Ja, der Besitz und Einsatz von Brennsoftware, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Computerspielen oder Software dient, bleibt erlaubt (z.B. Nero, WinOnCD).
5. Sind Programme, die den Kopierschutz von Audio-CDs oder Film DVDs umgehen können, weiterhin erlaubt?
Jein. Wenn Sie in Besitz von alter Brennsoftware sind, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Audio-CDs oder Filmen auf DVD dient, dürfen Sie diese Programme behalten - der Besitz bleibt grundsäzlich zwar erlaubt. Allerdings wird die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung dafür und die Benutzung von solchen Programmen zum Umgehen von Kopierschutz bei Audio-CDs verboten (§ 95a Abs.3 UrhG). D.h. Produkte wie z.B. CloneCD oder Alkohol120% dürfen in Deutschland zukünftig nicht mehr angeboten werden
6. Darf ich eine von mir erstellte Sicherungskopie verkaufen?
Nein, das bleibt - wie vorher schon - verboten.
7. Was ist mit meinen alten Kopien, die vor dem Inkrafttreten der Urheberrechtsreform erstellt wurden?
Keine Sorge, diese müssen Sie nicht vernichten. Die Gesetzesänderung des UrhG. gilt nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.
8. Wie erkenne ich, ob die CD oder DVD kopiergeschützt ist?
Nach § 95 d UrhG wird die Industrie verpflichtet, deutlich sichtbar auf einen Kopierschutz mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen "hinzuweisen" und Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Ab dem 1. November 2003 gilt daher eine besondere Kennzeichnungspflicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auf den Produkten deutlich angegeben werden, ob sie mit einem Kopierschutz versehen wurden oder nicht. Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat z.B. ein Logo für kopiergeschützte Audio-CDs eingeführt, das es dem Käufer einfacher machen soll, kopiergeschützte CDs zu erkennen, da diese nicht auf CD-ROM-Laufwerken in PCs abgespielt werden können.
IFPI (International Federation of the Phonographic Industry)Logo für kopiergeschützte Audio-CDs
9.Was muss ich als Webmaster beachten?
Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzeinrichtungen und Informationen über einen Kopierschutz zu verbreiten, ist strafbar. Auch sollten Sie keine Programme wie CloneCD, Alcohol 120 % Prozent, BlindWrite Suite u.a zum Download anbieten oder Werbung für diese Programme machen. Eine Beihilfe zur Verbreitung kann schon gegeben sein, wenn Sie auf Programme verlinken, die einen Kopierschutz umgehen können.
Auch mit Tips in Internetforen, die zum Umgehen des Kopierschutzes anleiten, sollten Sie sich zurückhalten. Die Verbreitung von Cracks, Serialz und Warez anzubieten, bleibt wie vorher schon illegal und damit strafbar.
10. Welche Strafen gibt es?
Für Privatpersonen gilt:
Erstellen Sie eine Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes für Familie, Partner, Hauhaltsangehörige oder Freunde (§ 108 b Abs.1 UrhG), liegt eine rein private Nutzung vor. Und rein private Nutzung ist nicht strafbar. ABER: Das Erstellen einer Raubkopie bleibt ein zivilrechtlicher Rechtsverstoß. Der Urheber hat gegen jede Person, also auch den Privatmann, einen Unterlassungs- und Schadensersatz-Anspruch (§ 97 Abs.1 UrhG).
Für gewerbstätiges Handeln/Geschäftspersonen gilt:
Das Umgehen von Kopierschutzverfahren sowie das Herstellen und Verbreiten von Hilfsmitteln (ob Soft- oder Hardware) zum Umgehen des Kopierschutzes kann hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Liegt ein gewerbliches Handeln mit dem Vertrieb von Raubkopien vor, können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Ausserdem macht man sich hier ebenfalls zivilrechtlich strafbar und kann von Urheber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.
hardwarejournal.de :
Liste mit verbotener Software:
sicher verboten:
Alcohol 120%
GameJack
MovieJack
CloneCD
Movieclone
Disc Juggler
CDRWin
BlindRead/Write Suite
CD Master Clone
DVD Copy Suite
DVD Ripper Kit
DaViDeo
DVD Shrink
SmartRipper
ClonyXXL
DVD Decrypter
vermutlich auch verboten:
Daemon-Tools
RAW CD Copy
Exact Audio Copy
CDex
Swiss Scout EasyScan
DVDx
AnyDVD
DVD Decrypter2
DVD Region-Free
Virtual-CD
Alcoholer
CCD4-Profiler
_________________ "...from the faith that you release comes an atheist peace."
Ich verstehe das nicht, wenn das Zeug verboten is, wieso kann man dann vieles davon auf legalem Download-Weg erhalten, wieso sperren die nicht die Seiten, die das anbieten, kommen die an die rechtlich nicht ran oder wie? Würde mich echt mal interessieren...Genauso wie mit Emule usw... _________________ "...from the faith that you release comes an atheist peace."
Ich hab's doch gewusst das des verboten is!!! _________________ Software-Programmierung ist das Rennen zwischen Programmierern, die immer größere, idiotensichere Programme zu entwickeln versuchen, und dem Universum, das immer größere Idioten entwickelt.
Du willst mir doch nicht sagen, daß alles wo auf deinem PC drauf ist legal ist, oder??
Desweiteren kannst du mir sagen was ich mit einem Dual Layer-Brenner will, wenn ich keine Original-DVD's 1:1 brennen kann :-D. Also benötige ich ja wohl ein Programm um den Kopierschutz zu umgehen.
Schaut her, da fängts schon an: Wieso werden Brenner und DVD-Brenner denn verkauft, wenn man bald damit garnix mehr brennen darf...Das is doch voll die Fehlentwicklung. Nur zum Datensichern kann ja wohl nich die Antwort sein... _________________ "...from the faith that you release comes an atheist peace."
Jo, wie bei Videos. Es gab auch mal Videorekorder, soweit ich weiß. Und eigentlich kann man damit nur aufnehmen, was man nicht bezahlt hat _________________ Das Reh springt hoch, das Reh springt weit - das kann es auch es hat ja Zeit!
Oh Jungs.......also erstens verkaufen die Hersteller von DVD-Brennern ihre Geträte weils Geld bringt, ist doch den schnurz was du damit machst......hauptsache du zahlst. Sonst hätten die schon lang mit irgendwelchen Plattenfirmen nen Code entwickelt den der DVD/CD Brenner/Player versucht zu benutzen um die Daten zu schützen.
Zweitens ist es nicht sinnvoll im Internet offen über solche illegalen Sachen zu sprechen, vor allem nicht in der heutigen Zeit.
Und selbstverständlich ist alles bei legal!!!!! _________________ Software-Programmierung ist das Rennen zwischen Programmierern, die immer größere, idiotensichere Programme zu entwickeln versuchen, und dem Universum, das immer größere Idioten entwickelt.
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